Geschäftsbedingungen Jizerska 50 2024
Geschäftsbedingungen
Jizerská 50 2024
des Vereins SKI KLUB JIZERSKÁ PADESÁTKA z. s., mit Sitz in Jablonecká 21, Liberec 1, PLZ 460 01, IdNr.: 41324471, eingetragen im Vereinsregister, geführt durch das Bezirksgericht in Ústí nad Labem, Abteilung L, Einlage 377 (nachfolgend nur „Verkäufer“), für den Verkauf des Startgelds für Läufe im Rahmen der Sportveranstaltung Jizerská 50 2024 (nachfolgend nur „Veranstaltung“) und anderer Dienstleistungen oder Waren im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung im Online-Handel unter der Internetadresse www.sportid.cz.
1. EINGANGSBESTIMMUNGEN
1.1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur „Geschäftsbedingungen“) des Verkäufers regeln im Einklang mit § 1751 Abs. 1 Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (nachfolgend nur „Bürgerliches Gesetzbuch“), die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit oder aufgrund des zwischen dem Verkäufer und einer anderen natürlichen Person (nachfolgend nur „Käufer“) entweder persönlich in schriftlicher Form oder über den Internethandel des Verkäufers geschlossenen Kaufvertrages (nachfolgend nur „Kaufvertrag“), deren Gegenstand insbesondere der Kauf von Dienstleistungen in Form des Startgeldes und anderer zusätzlicher Dienstleistungen oder Waren im Zusammenhang mit der Veranstaltung ist (nachfolgend nur jede gesondert oder gemeinsam „Kaufgegenstand“). Der Internethandel wird vom Verkäufer auf der Webseite www.sportid.cz (nachfolgend nur „Webseite“) über die Schnittstelle dieser Webseite (nachfolgend nur „Webschnittstelle“) betrieben.
1.2. Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen können im Kaufvertrag vereinbart werden. Abweichende Vereinbarungen im Kaufvertrag haben Vorrang vor den Bestimmungen der Geschäftsbedingungen.
1.3. Die Bestimmungen der Geschäftsbedingungen sind untrennbarer Bestandteil des Kaufvertrages. Der Kaufvertrag und die Geschäftsbedingungen sind in tschechischer Sprache ausgefertigt.
1.4. Die Fassung der Geschäftsbedingungen kann der Verkäufer ändern oder ergänzen. Von dieser Bestimmung unberührt bleiben die während der Wirksamkeit der vorherigen Fassung der Geschäftsbedingungen entstandenen Rechte und Pflichten.
1.5. Der Käufer erklärt sein Einverständnis zur Nutzung von Telekommunikationsmitteln bei der Bestellung des Kaufgegenstandes. Die dem Käufer bei der Nutzung von Telekommunikationsmitteln im Zusammenhang mit dem Kaufvertragsabschluss entstandenen Kosten (Kosten für Internetanschluss, Kosten für Telefongespräche) werden vom Käufer selbst getragen. Für Internet- bzw. Telefonverbindungen mit dem Verkäufer fallen keine zusätzlichen Gebühren an und es werden die Standardtarife des Anbieters des Käufers verwendet.
1.6. Diese Geschäftsbedingungen informieren die Käufer-Verbraucher auch über ihre Rechte aus dem Vertrag und den Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz.
1.7. Käufer-Verbraucher ist jede Person, die außerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder außerhalb der selbständigen Ausübung ihres Berufs mit dem Unternehmer-Verkäufer einen Vertrag schließt oder mit ihm anderweitig handelt (nach- und vorstehend auch nur „Verbraucher“).
1.8. Diese Geschäftsbedingungen sind auf den Webseiten einsehbar, so dass ihre Archivierung und Reproduktion durch den Käufer möglich ist.
1.9. Sollte es zwischen dem Verkäufer und Käufer-Verbraucher zu einem Verbraucherstreit aus dem Kaufvertrag kommen, der nicht auf friedlichem Wege beigelegt werden kann, kann der Käufer-Verbraucher beim zuständigen Subjekt zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten, der Tschechischen Handelsinspektion, Zentrales Kontrollorgan – Abteilung ADR, Štěpánská 15, 120 00 Praha 2, E-Mail: adr@coi.cz, Web: adr.coi.cz, die außergerichtliche Beilegung dieses Streits beantragen. (http://www.coi.cz/cz/spotrebitel/prava-spotrebitelu/mimosoudni-reseni-spotrebitelskych-sporu-adr). Der Käufer hat außerdem das Recht auf eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über die ODR-Plattform. Nähere Informationen finden Sie auf der Website http://www.ec.europa.eu/consumers/odr.
Die Einreichung des Angebots und die anschließende Teilnahme an der außergerichtlichen Beilegung des Streits sind für den Käufer kostenlos, während alle etwaigen Kosten, die im Zusammenhang mit der außergerichtlichen Beilegung des Streits entstehen, von jeder Partei gesondert getragen werden müssen. Ein Vorschlag zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit kann spätestens ein Jahr nach dem Tag eingereicht werden, an dem der Käufer erstmals einen streitgegenständlichen Anspruch gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht hat.
2. NUTZERKONTO
2.1. Der Käufer bestellt den Kaufgegenstand direkt von der Webschnittstelle nach seiner Registrierung.
2.2. Bei der Registrierung auf der Webseite und bei der Bestellung des Kaufgegenstandes hat der Käufer alle Angaben richtig und wahrheitsgetreu anzuführen. Die in der Bestellung gemachten Angaben hat der Käufer bei ihrer Änderung zu aktualisieren und hierüber den Verkäufer zu informieren. Die vom Käufer bei der Bestellung des Kaufgegenstandes gemachten Angaben werden vom Verkäufer als richtig behandelt.
3. KAUFVERTRAGSABSCHLUSS
3.1. Die Möglichkeit der Registrierung zum entsprechenden Rennen auf der Webschnittstelle besitzt informativen Charakter, der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Kaufvertrag über diesen Kaufgegenstand abzuschließen. Die Bestimmung von § 1732 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch gelangt nicht zur Anwendung.
3.2. Die Webschnittstelle enthält Informationen über den Kaufgegenstand, insbesondere die Angaben der Preise der einzelnen Kaufgegenstände. Es gelten die auf der Webschnittstelle angeführten Preise des Kaufgegenstandes. Von dieser Bestimmung unberührt bleibt die Möglichkeit des Verkäufers, einen Kaufvertrag unter individuell vereinbarten Bedingungen zu schließen.
3.3. Zur Bestellung des Kaufgegenstandes füllt der Käufer das Bestellformular auf der Webschnittstelle aus. Das Bestellformular enthält insbesondere Informationen über:
3.3.1. das bestellte Startgeld, sowie Name, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse und Nationalität des Teilnehmers,
3.3.2 die bestellten zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren,
3.3.3. die Art und Weise der Kaufpreiszahlung
3.3.4. Mitgliedschaft im Sportverband zur Freude
(nachstehend gemeinsam nur „Bestellung“).
3.4. Vor Absendung der Bestellung an den Verkäufer kann der Käufer die in seiner Bestellung gemachten Angaben kontrollieren und ändern, um Fehler bei der Dateneingabe in die Bestellung festzustellen und berichtigen zu können. Die Bestellung sendet der Käufer an den Verkäufer ab, indem er das Feld „Registrierung abschließen- verbindlich und zahlungspflichtig bestellen“ anklickt. Die in der Bestellung gemachten Angaben werden vom Verkäufer als richtig behandelt. Der Verkäufer wird dem Käufer seine Bestellung unmittelbar nach ihrem Erhalt auf elektronischem Wege an die in der Bestellung angeführte E-Mailadresse des Käufers bestätigen (nachfolgend nur „E-Mailadresse des Käufers“).
3.5. Die Vertragsbeziehung (Kaufvertrag) zwischen dem Verkäufer und Käufer entsteht durch Abschluss der Registrierung (Akzeptierung), die vom Verkäufer dem Käufer auf elektronischem Wege an die E-Mailadresse des Käufers zugesendet wird. Ein schriftlich abgeschlossener Kaufvertrag kommt durch das Ausfüllen und Unterzeichnen des Anmeldeformulars für die jeweilige Anlage durch den Käufer und dessen Annahme durch den Verkäufer zustande.
3.6. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass der Verkäufer, bzw. der Veranstalter berechtigt ist, bei schlechten klimatischen Bedingungen (insbesondere bei Schneemangel, starkem Wind usw.) die Länge und den Trassenverlauf eines jeden Laufs im Rahmen der Veranstaltung jederzeit zu ändern.
3.7 Der Käufer hat die Möglichkeit, zusätzlich zum Preis des Startgelds, einen Betrag direkt an die Stiftung für die Entwicklung der Zivilgesellschaft, ID: 49279416 im Rahmen des Projekts „Pomozte dětem (Helfen Sie Kindern)“ (im Folgenden „Stiftung“ genannt) zu spenden, die den gespendeten Betrag vollständig den unterstützten Kindern zur Verfügung stellt.
3.8 Der Verkäufer ist aufgrund eines mit der Stiftung abgeschlossenen Kooperationsvertrags nur eine Zahlstelle und der Beschenkte ist direkt die Stiftung. Aufgrund des aufgeführten Vertrags ist die Stiftung verpflichtet, dem Käufer – Spender auf seinen schriftlichen oder E-Mail-Antrag eine Bestätigung über den Abschluss des Spendenvertrags auszustellen.
4. STARTGELD UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Den Preis des Kaufgegenstandes laut Kaufvertrag kann der Käufer dem Verkäufer wie folgt zahlen:
- bargeldlos durch Überweisung auf das Konto des Verkäufers;
- bargeldlos per Kreditkarte;
- in bar (nur beim Kauf des Startgelds bei der Ausgabe der Startnummern bei der Jizerská 50 vom 8. bis 10. Februar 2024).
4.2. Bei bargeldloser Zahlung ist der Kaufpreis binnen 3 Tagen ab Abschluss des Kaufvertrages fällig.
4.3. Bei bargeldloser Zahlung gilt die Verpflichtung des Käufers zur Kaufpreiszahlung mit dem Zeitpunkt der Gutschrift des entsprechenden Betrags auf das Konto des Verkäufers als erfüllt.
4.4. Der Verkäufer informiert den Käufer über die Zahlung, indem er eine elektronische Bestätigung an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse im Registrierungsformular sendet.
4.5. Der Preis ist endgültig, nicht erstattungsfähig und kann nicht auf eine andere Aktion übertragen werden.
4.6. Die Rückzahlung des Startgelds für die Veranstaltung – Skilanglauf-Rennen in Bedřichov im Isergebirge unter der Bezeichnung „JIZERSKÁ 50“ – ist ausschließlich für den Fall ihrer Absage wegen unzureichender Schneedecke unter den im entsprechenden Versicherungsvertrag angeführten Bedingungen versichert. Werden die Versicherungsbedingungen erfüllt und wird das zuständige Versicherungsunternehmen die Versicherungsleistung an den Veranstalter des genannten Laufs auszahlen, wird diese Leistung ohne unnötigen Verzug (spätestens nach 90 Tagen) an die einzelnen registrierten Läufer auf deren Antrag in der Höhe gemäß Abs. 4.7. dieser Bedingungen auf ihr Konto ausgezahlt, das sie dem Verkäufer auf Aufforderung mitteilen werden. Diese Aufforderung wird an die in der Bestellung angeführte E-Mail-Adresse des Käufers gesendet. Der Käufer ist verpflichtet, den Leistungsantrag dem Verkäufer spätestens binnen 30 Tagen ab Mitteilung der Absage der Veranstaltung aus dem oben genannten Grund, bzw. des entsprechenden Laufs zuzusenden. Nach Verstreichen dieser Frist erlischt der Anspruch auf Auszahlung der Leistung. Von der Leistung ausgeschlossen sind diese Läufe: Sprint, Kinderläufe, Jizerská firemní (Firmenlauf).
4.7. Die Höhe der Versicherungsleistung für die einzelnen Läufe gemäß Abs. 4.4. dieser Bedingungen ist wie folgt bestimmt:
1. Jizerská 10 – individuelle Registrierung 736 CZK
2. Jizerská 10 – Familienregistrierung 1376
3. Jizerská 17 736 CZK
4. Jizerská 25 1192 CZK
5. Bedřichovská 30 1072 CZK
6. Jizerská 50 1482 CZK
4.8. Aus anderen als den in Absatz 4.6 genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes, insbesondere nicht im Falle einer Änderung der Route eines in der Veranstaltung enthaltenen Rennens. Wenn das Rennen aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme klimatische Bedingungen, eine Entscheidung einer staatlichen Behörde) oder aus einem anderen Grund, der nicht vom Verkäufer oder den Organisatoren verursacht wurde (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien wie COVID 19 und damit verbundene Einschränkungen) nicht stattfinden konnte, wird das Startgeld nicht erstattet, insbesondere im Hinblick auf die Kosten, die den Verkäufern bzw.Veranstaltern für die Durchführung der Veranstaltung entstehen.
4.9. Der Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes erlischt bei Änderung der Teilnahmebedingungen an der Veranstaltung, insbesondere aufgrund behördlicher Entscheidungen, behördlicher Anordnungen etc. erst nach dem Erwerb des Startgeldes selbst.
5. Mitgliedschaft im Sportverband zur Freude
5.1 Falls der Käufer bei der Registration die Möglichkeit nutzt, die Mitgliedschaft im Sportverband zur Freude, z.s., mit Sitz Přívozní 2a, 170 00 Praha 7, IdNr.: 05580421, eingetragen im Vereinsregister, vom Stadtgericht in Praha geführt, AZ L 67098, („Skitour Klub“) zu aktivieren, ist er verpflichtet, mit dem Startgeld (wofür er im jeweiligen Fall Rabatt bekommt) dem Skitour Klub gleichzeitig den Mitgliedsbeitrag zu vergüten. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird bei der Registrierung auf der Webseite veröffentlicht und der Käufer bestätigt seine Anmeldung im Skitour Klub und die Verpflichtung, den Mitgliedsbeitrag im Rahmen der Bestellung zu bezahlen.
5.2 Der Verkäufer ist aufgrund eines mit dem Skitour Klub abgeschlossenen Kooperationsvertrags nur eine Zahlstelle und Empfänger ist direkt der Skitour Klub. Auf seinen schriftlichen oder E-Mail-Antrag des Käufers stellt der Skitour Klub eine Bestätigung über die Vergütung des Mitgliedsbeitrags aus.
5.3 Aufgrund eines Antrags auf die Aktivierung der Mitgliedschaft im Skitour Klub wird dem Käufer Rabatt am Startgeld in Höhe nach den auf der Webseite angegebenen Informationen gewährt. Der Anspruch auf Rabatt am Startgeld entsteht nur dann, wenn es zur Entstehung der Mitgliedschaft des Käufers im Skitour Klub in Übereinstimmung mit Artikel III. der Skitour Klub Satzungen kommt. Falls der Käufer die Bedingungen für die Entstehung der Mitgliedschaft im Skitour Klub nicht erfüllt, verliert er Anspruch auf Rabatt am Startgeld, das ihm bei der Registration gewährt wurde und ist verpflichtet, den dem Rabatt entsprechenden Betrag dem Verkäufer zurückzuzahlen. Der Käufer hat gleichzeitig Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags, wobei der Käufer damit einverstanden ist, dass der für den Mitgliedsbeitrag bezahlte Betrag ohne Weiteres dem Verkäufer zur Vergütung des gewährten Rabatts am Startgeld überwiesen wird.
5.4 Überschreitet der Rabatt am Startgeld den Betrag des Mitgliedsbeitrags und verliert der Käufer seinen Anspruch auf Rabatt am Startgeld gem. Vereinbarungen des Art. 5.3 , ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer die Vergütung des am Startgeld gewährten Rabatts in voller Höhe zurück zu verlangen. Bis zur Zahlung des gesamten geschuldeten Betrags ist der Verkäufer berechtigt, die Teilnahmegebühr des Käufers für die Veranstaltung auszusetzen.
5.5. Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2024 beträgt für alle Alterskategorien 300,- CZK/Mitglied.
6. RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG
6.1. Der Käufer-Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass es laut § 1837, Buchst. j) Bürgerliches Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Slg.) nicht möglich ist, von einem Vertrag über die Nutzung von Freizeit, die der Verkäufer innerhalb eines bestimmten Zeitraums zur Verfügung stellt und dessen Gegenstand der Verkauf von Startgeldern für ein Rennen im Rahmen der Veranstaltung ist, zurückzutreten.
6.2. Sofern kein Fall gemäß Abs. 6.1. dieses Artikels oder eine andere in § 1837 Bürgerliches Gesetzbuch bestimmte Ausnahme vorliegt, bei der nicht vom Vertrag zurückgetreten werden kann, hat der Verbraucher, wenn er unmittelbar nach Erhalt des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch binnen 14 Tagen feststellt, dass ihm die Ware aus irgendeinem Grunde nicht zusagt, die Möglichkeit, ohne Angabe des Grundes vom Vertrag zurückzutreten. Entscheidet sich der Verbraucher, von diesem Recht Gebrauch zu machen, hat er die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts dem Verkäufer vor Ablauf der entsprechenden Frist zuzusenden. Der Verbraucher hat in der Rücktrittsmitteilung den Vertrag zu benennen und insbesondere seinen Namen und Nachnamen, die Bestellnummer und das Kaufdatum sowie die Bankkontonummer oder Anschrift zur Rücksendung des Kaufpreises anzuführen. Für die Rücktrittsmitteilung kann der Verbraucher die Mustermitteilug nutzen. Der Käufer-Verbraucher ist zugleich verpflichtet, die Ware binnen 30 Tagen ab Rücktritt zurückzusenden, und zwar vollständig, mit kompletter Dokumentation, unbeschädigt, in dem Zustand und Wert, in dem er die Ware übernommen hat. Das Geld für die zurückgegebene Ware wird dem Verbraucher binnen 14 Tagen nach Wirksamkeit des Rücktritts des Käufers vom Vertrag und Erhalt der zurückgegebenen Ware zurückgezahlt. Die mit der Warenrückgabe verbundenen Kosten (Postgebühren) trägt der Verbraucher. Das Geld wird der Verkäufer laut Vorgabe des Käufers auf das Konto überweisen oder per Postanweisung an seine Anschrift zusenden. Der Verkäufer ist berechtigt, die Leistung (Kaufpreisrückzahlung) solange zu verweigern, bis der Käufer-Verbraucher seine Pflicht zur Rückgabe der übernommenen Ware erfüllt.
6.3. Der Verkäufer betont, dass sich die 14-tägige Vertragsrücktrittsfrist nur auf Käufer-Verbraucher und nur auf diejenigen Verträge bezieht, für die nicht die Ausnahmen gemäß § 1837 Bürgerliches Gesetzbuch gelten, und auf keinen Fall auf einen Käufer, der kein Verbraucher ist.
7. WEITERE Rechte und Pflichten DER VERTRAGSPARTEIEN
7.1. Der Käufer erwirbt das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung mit der Bezahlung des gesamten Kaufpreises des Startgeldes und nach Zuteilung der Startnummer duch den Veranstalter der entsprechenden Veranstaltung. Alle Anforderungen und Regeln des Veranstalters sind auf www.jiz50.cz nachzulesen, mit denen sich der Käufer vor der Veranstaltung vertraut machen muss und zu deren Einhaltung er sich verpflichtet.
7.2. Die zugeteilte Startnummer kann nur persönlich am vom Verkäufer bestimmten Ort gegen Vorlage eines Identitätsnachweises des Käufers (Personalausweis, Führerschein, Reisepass oder ein von einer offiziellen Stelle ausgestelltes anderes Dokument) abgeholt werden, auf dem sich die gleichen Angaben wie im Kaufvertrag befinden. Mit der Abholung des Startpakets kann er durch eine amtlich beglaubigte Vollmacht auch eine andere Person ermächtigen. In der Vollmacht werden der Käufer (Vollmachtgeber) mit seiner Startnummer und der Bevollmächtigte angeführt, der sich durch Vorlage seines Identitätsnachweises ausweist. Das Startpaket des Familienlaufs kann vom Käufer für sich selbst oder seine Familie aufgrund des ausgedruckten Kaufvertrages und Vorlage eines Identitätsnachweises abgeholt werden. Bei den Staffelläufen kann das Startpaket für die gesamte Staffel von einem Teammitglied nach Vorlage eines Identitätsnachweises und des Kaufvertrages mit zugeteilter Startnummer abgeholt werden.
7.3. Die frühere oder spätere Zusendung der Startnummer (des Startpakets) per Post oder eine andere Zusendung des Startpakets ist ausgeschlossen. Nicht abgeholte Pakete können nicht später abgeholt und beansprucht werden.
7.4. Jeder Käufer muss sich auf der entsprechenden Veranstaltung durch den Kaufvertrag mit zugeteilter Startnummer ausweisen.
7.5. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht rechtlich einklagbar. Der Verkäufer, bzw. Veranstalter der entsprechenden Veranstaltung behält sich das Recht vor, jeden Käufer am Start an der Veranstaltung zu hindern, insbesondere einen Käufer, der auf der Veranstaltung oder in ihren vorangegangenen Jahrgängen eine jegliche Regel der entsprechenden Veranstaltung oder das Fairplay oder die ordentlichen Verhaltensregeln verletzt hat. Einer solchen Person wird das Startgeld auf das bei ihrer Registrierung angeführte Konto zurückgezahlt.
7.6. Die außergerichtliche Erledigung von Verbraucherbeschwerden sichert der Verkäufer über die E-Mailadresse info@jiz50.cz. Die Information über die Erledigung der Beschwerde des Käufers sendet der Verkäufer an die E-Mailadresse des Käufers zu.
7.7. Der Käufer übernimmt hiermit die Gefahr einer Änderung der Umstände im Sinne von § 1765 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch.
7.8. Mit Abschluss des Kaufvertrages räumt der Käufer dem Verkäufer unentgeltlich ein nicht ausschließliches Recht ein, das Bild aufzunehmen und die Rede des Käufers in Ton, Bild oder Ton aufzuzeichnen audiovisuelle Aufzeichnung, jedoch nur im Zusammenhang mit der Veranstaltung, all dies zur Verwendung in allen bekannten Wegen und Technologien, ohne zeitliche und räumliche Beschränkung der Nutzung und sonstige Beschränkungen, insbesondere zum Zwecke der Eigenwerbung des Verkäufers , die Veranstaltung oder die Partner der Veranstaltung. Der Verkäufer ist berechtigt, die Rechte aus der erworbenen Lizenz ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich einem Dritten einzuräumen oder zu übertragen.
8. ERKLÄRUNGEN DES KÄUFERS
8.1. Der Käufer erklärt, dass:
- er vollkommen gesund ist und keine gesundheitlichen Beschwerden hat, die ihn an der Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung einschränken oder hindern würden;
- er an der Veranstaltung aus freiem Willen und ausschließlich auf eigene Verantwortung und Gefahr teilnimmt und jegliche sich aus dieser Entscheidung ergebende Haftung übernimmt;
- er mit allen Sicherheitsregeln der Veranstaltung bekannt gemacht wurde, insbesondere damit, dass sie in einem anspruchsvollen Gelände und unter anspruchsvollen klimatischen Bedingungen stattfindet;
- er alle Weisungen des Veranstalters, bzw. der vom Veranstalter mit der Organisation der Veranstaltung beauftragten Personen achten und ihnen Folge leisten wird;
- er zur Kenntnis nimmt, dass die Veranstaltung körperlich erschöpfend und psychisch anstrengend ist. Ihm ist bewusst, dass es während des Laufs auch zu ernsthaften Verletzungen kommen kann. Diesen Aspekt hat er abgewogen und geht dieses Risiko vollkommen freiwillig ein.
- er das mit den einzelnen Hindernissen verbundene Risiko abgewogen hat und vollständig übernimmt, die sich durch verschiedene Witterungseinflüsse auch im Verlauf der Veranstaltung selbst ändern, freisetzen oder nachlassen können. Infolge dessen kann es bis hin zu schweren, lebensgefährlichen Verletzungen kommen. Der Verkäufer und der Veranstalter der Veranstaltung tragen keine Verantwortung für eine solche Situation;
- er mit allen bekannten oder unbekannten Risiken des Streckenverlaufs einverstanden ist;
- er zur Kenntnis nimmt, dass er für den Zustand der Sportausrüstung und -ausstattung selbst verantwortlich ist;
- er zur Kenntnis nimmt, dass im Rahmen der Registrierung automatisch eine Unfallversicherung in Bezug auf seine Teilnahme am entsprechenden Lauf im Rahmen der Veranstaltung abgeschlossen wird.
- ist mit den aktuellen Regeln und Vorschriften des Verkäufers oder der Veranstaltung vertraut. der Veranstalter der Veranstaltungen unter www.jiz50.cz, zu dessen Einhaltung er sich verpflichtet;
- sich mit Änderungen der Regeln, Vorschriften und Richtlinien vertraut machen, die von den Veranstaltern vor der Veranstaltung veröffentlicht wurden. der betreffenden Anlage, die in der Veranstaltung enthalten ist, insbesondere unter www.jiz50.cz.
8.2. Der Käufer ist sich dessen bewusst, dass weder der Verkäufer noch der Veranstalter für seinen durch die Teilnahme an der Veranstaltung hervorgerufenen oder bedingten Gesundheitszustand verantwortlich ist. Es ist Pflicht des Käufers, vor der Veranstaltung seinen Gesundheitszustand kontrollieren zu lassen und sich alle vom Veranstalter gewährten Informationen durchzulesen.
8.3. Der Käufer verzichtet weiter unwiderruflich auf jegliche Schadenersatzansprüche, die er haben kann oder auf die er ein Recht haben wird, vertraglich oder außervertraglich, die er direkt oder indirekt erleidet, sei es in Form eines körperlichen Schadens, Vermögensschadens, Verlust der Arbeitsfähigkeit oder Schmerzen und Leiden aufgrund oder infolge seiner Teilnahme an der Veranstaltung. Diesen Verzicht auf Ansprüche und Haftungsbefreiung gewährt er zu Gunsten des Verkäufers, Veranstalters und all ihrer Vertreter, Agenten und Zulieferer sowie aller weiteren Personen, die an der Veranstaltung aktiv oder als Zuschauer teilnehmen.
8.4. Der Käufer nimmt weiter zur Kenntnis, dass alle Aktivitäten und Handlungen am Veranstaltungsort, die ihrem Charakter nach nicht als Teilnahme an der Veranstaltung betrachtet werden können, seine Privatangelegenheit sind. Für dieses Handeln und seine möglichen Folgen tragen weder der Verkäufer noch der Veranstalter der Veranstaltung jegliche Haftung.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Sollte die durch den Kaufvertrag begründete Beziehung einen internationalen (ausländischen) Bezug haben, vereinbaren die Parteien, dass die Beziehung tschechischem Recht unterliegt. Hiervon unberührt sind die Rechte des Verbrauchers aus den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften.
9.2. Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, tritt an die Stelle der ungültigen Bestimmungen eine solche Bestimmung, deren Sinn der ungültigen Bestimmung am besten gerecht wird. Durch die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung bleibt die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen unberührt.9.3. Der Kaufvertrag, einschließlich der Geschäftsbedingungen wird vom Verkäufer in elektronischer Form archiviert und ist nicht zugänglich.
9.4. Kontaktdaten des Verkäufers: Lieferadresse: SKI KLUB JIZERSKÁ PADESÁTKA z. s., Jablonecká 21, Liberec 1, Postleitzahl 460 01. E-Mail-Support, Hilfe bei der Registrierung für die Veranstaltung und Informationen über die Veranstaltungen werden vom Verkäufer an 5 Tagen in der Woche bereitgestellt (Mo–Fr 9 bis 17 Uhr). E-Mail-Adresse: info@jiz50.cz Telefon: +420 776 011 800. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Betrieb in Notfällen und aus betrieblichen Gründen einzuschränken.
9.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich ihrer Teile, sind ab dem 1.8.2023 gültig und wirksam und ersetzen den bisherigen Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich ihrer Teile. Sie sind am Hauptsitz des Verkäufers erhältlich oder elektronisch unter www.jiz50.cz und sportid.online abrufbar.
Liberec, den 1.8. 2023
SKI KLUB JIZERSKÁ PADESÁTKA z. s.
Martin Koucký, SKI KLUB JIZERSKÁ PADESÁTKA z. s.
Martin Hrabaň, SKI KLUB JIZERSKÁ PADESÁTKA z. s.
REGELN DES ISERGEBIRGLAUFS JIZERSKÁ 50
VERANSTALTER
SKI KLUB JIZERSKÁ PADESÁTKA z. s. mit Sitz Jablonecká 21, Liberec 1, PLZ 460 01, Id-Nr.: 41324471, eingetragen in dem durch das Kreisgericht Ústí nad Labem geführten Vereinsregister, Abteilung L, Einlage 377
MITVERANSTALTER
Asociace sportu pro radost, z.s., IČ: 05580421, mit Sitz Přívozní 2a, 170 00 Prag 7, eingetragen im Handelsregister in Prag, Abteilung L, Einlage 67098.
MARKETING PARTNER
RAUL s.r.o. mit Sitz in Elišky Krásnohorské 5, Prag 1, PLZ 110 00, Id-Nr.: 25608673; eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Akten-Nr. C 54464
REGELN
Der Veranstalter des Wettkampfs Jizerská 50 behält sich das Recht vor, jeden Wettkämpfer, der nachweislich eine Verletzung der durch den Ethikkodex des Tschechischen Olympischen Komitees (im Folgenden nur: der Kodex) definierten Regeln (siehe: http://www.olympic.cz/upload/files/EKODEX.pdf) begeht, vom Wettkampf bzw. der ganzen Serie zu disqualifizieren.
Der Veranstalter des Wettkampfs Jizerská 50 behält sich bei einer besonders schwerwiegenden Verletzung der Regeln des Kodexes das Recht vor, einem solchen Wettkämpfer die Teilnahme an weiteren Läufen des Jizerské 50 zu verbieten. Sofern der disqualifizierte Wettkämpfer zum Zeitpunkt der Disqualifikation bereits das Startgeld für nachfolgende Läufe bezahlt hat, verfällt dieses Startgeld zugunsten des Veranstalters, der es nach eigenem Ermessen, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, zum Ersatz der durch den Regelverstoß entstandenen Schäden sowie zum Erwerb der Preise für die Sieger der Kinderdisziplinen nutzen wird. Der disqualifizierte Wettkämpfer wird dadurch nicht von der persönlichen Haftung für den Schadensersatz gegenüber den geschädigten Subjekten infolge seines Regelverstoßes befreit.
Die Wettkämpfer sind verpflichtet, während der Läufe der Veranstaltung Jizerská 50 vor allem die Regeln einzuhalten, für deren Nichteinhaltung eine Strafzeit oder die völlige Diaqualifikation droht:
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Der Wettkämpfer ist verpflichtet, die markierte Strecke vom Start bis zum Ziel abzulaufen und dabei alle Kontrollpunkte zu passieren.
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Der Wettkämpfer ist verpflichtet, die ganze Strecke auf den Ski nur aus eigener Kraft ohne Hilfe von Anderen und sonstiger Nachhilfe zu absolvieren.
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Der Wettkämpfer darf andere Wettkämpfer nicht behindern und muss vor Zusammenstößen mit ihnen ausweichen.
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Der Wettkämpfer ist verpflichtet, während des Rennens ein sicheres Verhalten auf der Strecke zu beachten.
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Wettkämpfer dürfen mit den Hunden nicht Rennen fahren.
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Der Wettkämpfer muss schnelleren Wettkämpfern (in vernünftigen Grenzen) das Überholen ermöglichen. Normalerweise sollten die langsameren Wettkämpfer die rechte Spur und schnellere die linke Spur benutzen.
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Der Wettkämpfer darf auf der Strecke außerhalb der gekennzeichneten Zonen, die sich in der Nähe der Verpflegungsstationen jeweils ca. 100 m vor und 100 m nach der Verpflegungsstation befinden, keine Abfälle wegwerfen.
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Der Wettkämpfer muss die Startnummer sichtbar auf der Brust und den elektronischen Chip am Körper befestigt haben (die Startnummer darf nicht in irgendeiner Weise verändert sein und muss so benutzt werden, dass ihre gesamte Fläche sichtbar ist)
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Der Wettkämpfer nimmt zur Kenntnis, dass die Startnummer und der Chip nicht auf eine andere Person übertragbar sind und dass eine Verletzung dieser Regel zur Disqualifikation führt.
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Der Wettkämpfer ist verpflichtet, die Regeln des Wettkampfs unter www.jiz50.cz durchzulesen und sämtliche vor dem Wettkampf veröffentlichen Anweisungen des Veranstalters einzuhalten.
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Gemäss den allgemeinen Regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) darf ein Wettkämpfer keine Fluorwachse verwenden. Der Veranstalter kann vor oder nach dem Rennen eine Stichprobenkontrolle auf das Vorhandensein von verbotenem Fluor auf den Skiern des Wettkämpfers durchführen. Ergibt der Test einen Fluorgehalt, der über dem festgelegten Grenzwert liegt, wird der Wettkämpfer vom Start ausgeschlossen oder vom Rennen disqualifiziert.
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Der Wettkämpfer absolviert den Lauf auf eigene Gefahr und bestätigt durch die Abgabe der Anmeldung, dass ihm sein Gesundheitszustand erlaubt, den Wettkampf zu absolvieren.
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Der Wettkämpfer ist verpflichtet, auf den Strecken über 50, 25 und 10 km die klassische Technik einzuhalten. Die Nichteinhaltung dieses Stils kann der Grund für die Disqualifizierung sein.
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Nur Personen über 15 Jahren können an der Jizerska 50 in 50 km Entfernung teilnehmen. Personen unter 18 Jahren dürfen nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters am Rennen teilnehmen. Andere kürzere Rennen können nur von Personen unter 18 Jahren mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters durchgeführt werden. Für diese Rennen ist das Startverbot für Personen unter 15 Jahren nicht von der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abhängig.
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Der Wettkämpfer ist verpflichtet, seine Ski mit den beiliegenden Aufklebern zu kennzeichnen. Während des Wettkampfes darf nur ein Ski ausgewechselt werden. Das Auswechseln der Stöcke ist erlaubt.
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Beim Wettkampf in klassischer Technik ist eine maximale Stocklänge von 83 % der Körpergröße des Wettkämpfers erlaubt, beim Wettkampf in freier Technik (Skating) eine maximale Stocklänge von 100 % der Körpergröße des Wettkämpfers (die Körpergröße wird in Skischuhen gemessen, die Stocklänge von der Halteschlaufe bis zur Stockspitze)
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, gegen das Wettkampfergebnis binnen 5 Kalendertagen ab dem Tag des Stattfindens des Wettkampfs an der E-Mail-Adresse des Veranstalters info@jiz50.cz einen Protest einreichen.
Für den Fall, dass wir die Kapazität des Rennens aufgrund von Covid-19 auf eine niedrigere Anzahl als die registrierten Teilnehmer beschränken müssen, haben die zuvor registrierten Teilnehmer Vorrang.
Der Veranstalter behält sich das Recht auf Änderungen am Programm, an den Propositionen, diesen Regeln und den Bedingungen ohne vorherige Bekanntgabe vor.
Liberec, den 1.8.2023
Martin Koucký
Für den SKI KLUB JIZERSKÁ PADESÁTKA z. s.